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Les PPE et le défi de la rénovation énergétique

Ab 2025 ist es einfacher, den Solarstrom vom Dach mit den Nachbarn zu teilen, statt ihn ins Netz einzuspeisen. Lokale Elektrizitätsgemeinschaften und virtuelle Zusammenschlüsse bieten neue Chancen, aber auch Herausforderungen.

Text Corinne Roth Vock, Schlosswort

Solaranlagen sind weiter auf dem Vormarsch. Unabhängigkeit von grossen Betreibern, ein ökologischer Beitrag und je nach Situation auch ein finanzielles Plus sind die grossen Anreize für den privaten Bau von Photovoltaikanlagen in der Schweiz.
Die Energieperspektiven 2050+ der Eidgenossenschaft messen der Solarenergie eine sehr grosse Bedeutung für die Energiewende zu: 67 Terawattstunden Elektrizität pro Jahr seien mit geeigneten Dächern und Fassaden schweizweit zu erzeugen, das sind mehr, als Wasserkraft und Kernkraftwerke in der Schweiz zusammen produzieren.

Klein anfangen, gross denken

Für Thomas Beer, Hausbesitzer in Rubigen BE, war 2020 klar: «Wir müssen weg von den fossilen Energien.» Zusammen mit seinem Nachbarn ging er über die Bücher, studierte Möglichkeiten und Systeme. Bald war klar: «Wir gründen einen ZEV, einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Ich wollte mehr tun, als nur für uns etwas Solarenergie produzieren.» Beers Haus liegt in einer fünfzehnjährigen Wohnsiedlung in Rubigen im Kanton Bern. Die Häuser sind im Eigentum, die Grünräume, Garagen und Zufahrten sind genossenschaftlich verwaltet. Der Nährboden für ökologische Ideen war gut, die Leute waren interessiert. «Am Anfang hatten wir grosse Pläne. Wir wollten das ganze Quartier mit fünfzig Parteien einbeziehen. Wir haben viel erklärt, informiert und probiert, aber wir mussten zurückbuchstabieren.» Am Ende waren nach zwei Jahren Projektphase nur sieben Parteien im Boot. Dieser ZEV existiert bis heute und funktioniert: Zwei Solarproduzenten bilden zusammen mit fünf reinen Nutzungsparteien einen Zusammenschluss. Bald kommt ein dritter Produzent dazu. Jeder Produzent hat einen eigenen Zähler, daneben gibt es den gemeinsamen Wechselrichter und eine zentrale Zählerstation. «Der Aufwand war gross. Wir mussten uns zuerst jede Menge Wissen aneignen.» Vertragsfragen, technische Knacknüsse, Systemfragen und der nötige Zeitaufwand sind nicht zu unterschätzen.

Grosser administrativer Aufwand

Die Komplexität ist ein häufiger Hinderungsgrund für private Zusammenschlüsse im Energiebereich. Es braucht Biss und einen langen Atem, bis ein Projekt realisiert ist. «Man muss es sich ein wenig zum Hobby machen». sagt Thomas Beer schulterzuckend. Nun geht es beim Rubiger ZEV um die Frage, ob ein Wechsel in eine LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft) in Frage kommt. Nach wie vor reizt die beiden Nachbarn die Idee, das Ganze grösser aufzuziehen und auf Gemeindeebene Lösungen zu suchen. Noch schreckt der administrative Aufwand Beer ab. Nach der ersten Euphorie haben sie entschieden, die Sache zuerst einmal zu beobachten. Wenn es sich bewährt, ist klar: «Das könnten wir zu zweit nicht stemmen. Für die Umsetzung eines grösseren Projekts bräuchten wir Unterstützung.» Eine Idee wäre, die Administration über die Gemeindeverwaltung zu organisieren. Auch eine gute Informatiklösung mit einfacher Anmeldemöglichkeit wäre für neue Projekte Gold wert.

Bessere Tarife als Anreiz

Die meisten privaten oder genossenschaftlichen Produzenten nutzen heute einen Teil der Energie selber und speisen den Überschuss ins lokale Stromnetz ein. Im Energiegesetz ist festgelegt, dass jeder Stromversorger den Strom annehmen und vergüten muss, die Höhe der Vergütung können die Unternehmen aber selber festlegen. Dementsprechend unterschiedlich sehen die Tarife aus: Während der Stromversorger Schams Avers im Kanton Graubünden gerade mal 3,77 Rappen pro Kilowattstunde vergütet, bietet die direkt angrenzende EV Albula 15,5 Rappen. Die WWZ-Netze Zug liegen mit über 20 Rappen pro KWh bei den Grosszügigen, Zürich, Bern und Basel liegen mit 12 bis 14 Rappen pro KWh im oberen Mittelfeld. Die BKW, einer der grössten Stromversorger der Schweiz, vergüten gemäss dem Marktwert zum Zeitpunkt der Einspeisung. Das Einspeisen ins Netz ist also oft ein Verlustgeschäft für die Produzenten. Für diese bieten lokale Zusammenschlüsse neben dem ideellen auch einen finanziellen Anreiz. Für die Netzbetreiber klingt die Sache zuerst nach einem Verlustgeschäft – schliesslich verkaufen sie weniger Strom. Dennoch sind die lokalen Strukturen interessant, weil im besten Fall der Ausbau der Netzinfrastruktur für die steigende Menge an Solarstrom entfällt – was lokal genutzt wird, muss nicht durch die Zuleitung herangeführt werden.

Die Krux mit den Sonnenstunden

Wer eine PV-Anlage hat, weiss: Der Strom kommt, wenn die Sonne scheint und nicht, wenn man ihn braucht. Das ändern auch Markttarife nicht. Dieses Problem lässt sich nur auf zwei Arten lösen: Indem Strom gespeichert oder indem er zum gelieferten Zeitpunkt verwendet wird. Speichern ist möglich, aber nach wie vor teuer und mit Verlust verbunden. Die lokalen Elektrizitätsgemeinschaften und die Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) gehen den anderen Weg: Ein Produzent schliesst sich mit Nachbarn zusammen und nutzt gemeinsam die Energie, die am Tag produziert wird. Während Nachbar A den Akku des Rasenmähers lädt, lässt Nachbar B die Abwaschmaschine laufen und der Produzent selbst arbeitet vielleicht im hauseigenen Tonstudio an den neusten Sounds. So kann Energie einer einzelnen Solaranlage eher direkt und lokal genutzt werden, als wenn nur ein Haushalt Strom bezieht. Genau das ist das Ziel der Zusammenschlüsse: Erneuerbare Energie möglichst lokal nutzen.

ZEV und LEG im Vergleich

Bisher gab es dafür nur die Möglichkeit eines ZEV. Mit dem neuen Mantelerlass, dem die Schweiz unter dem Namen «Stromgesetz» im Juni zugestimmt hat, kommen ab 2025 oder 2026 zwei weitere Möglichkeiten dazu: Die virtuelle ZEV und die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft LEG. Die Details sind noch in Arbeit. Auf Nachfrage gibt das BFE an, es sei möglich, dass die Verordnungen zum Stromversorgungsgesetz in zwei Paketen in Kraft gesetzt wird. «Tarifrelevante Elemente wie lokale Elektrizitätsgemeinschaften LEG könnten deshalb möglicherweise erst 2026 kommen», sagt die Pressestelle des Bundesamts für Energie. Bis dahin bleiben die genauen Bestimmungen offen. Die Grundzüge der neuen Strukturen sind aber klar:
In einer ZEV nutzen die Teilnehmenden die Anschlussleitungen für einen virtuellen Zusammenschluss und treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein einziger Kunde auf. In einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft bleiben die Teilnehmenden Einzelkunden des Verteilnetzbetreibers, beziehen und verkaufen aber lokalen Strom über das öffentliche Netz in ihrem Quartier oder ihrer Gemeinde.
Lucia Grüter, Vorstandsmitglied des VESE (Verband unabhängiger Energieerzeuger), differenziert die Chancen der neuen Möglichkeiten: «Bei der LEG sind die Kosten noch unklar. Zur Diskussion steht für LEG ein Abschlag von 30 Prozent auf die Netzkosten. Ob dieser Abschlag ausreichend ist, um das Interesse bei potenziellen Solarstromabnehmern in-nerhalb einer LEG zu wecken, wird sich zeigen. Finanziell interessanter ist der Eigenverbrauch in einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, kurz virtueller ZEV.» Dieser ist für alle Teilnehmer möglich, die an derselben Verteilkabine angeschlossen sind – und zwar ohne Netzkosten zu bezahlen.

Intelligente Zähler vereinfachen den Betrieb

Wichtige Elemente bei der Umsetzung von lokalen Energie- Sharing-Projekten sind die sogenannten intelligenten Zähler. Sie ersetzen mehr und mehr die gewöhnlichen Stromzähler und dienen als Kernelement der lokalen Strombörse: Der Netzbetreiber installiert die Smart Meter beim Produzenten und beim Konsumenten. Die Geräte messen die Einspeisung der Photovoltaik-Anlage ins Netz sowie den zeitgleichen Verbrauch beim Konsumenten und melden die Daten automatisch weiter. Somit kann die tatsächlich verbrauchte Strommenge von der Solaranlage abgerechnet werden. Alles was der Verbraucher zusätzlich an Strom benötigt, bezieht er wie gewohnt vom Netzbetreiber und erhält von diesem eine separate Rechnung.
Manche Solarstromproduzenten erwarten die neuen Möglichkeiten ungeduldig, andere wollen zuerst beobachten, wie es läuft. Auf Netzbetreiberseite sieht es ähnlich aus: «Wir sehen, dass sich gewisse Netzbetreiber bereits dafür vorbereiten, zum Teil selber LEGs anbieten wollen und bereits Kunden dafür suchen», sagt Lucia Grüter. Andere sind noch nicht sichtbar aktiv. In die Pflicht genommen werden ab Januar 2026 aber alle Verteilnetzbetreiber schweizweit. Wer Solarstrom mit Nachbarn teilen will, wird die Möglichkeit erhalten. Die Energiewende rollt weiter.

Vier Fragen an Lucia Grüter, Vorstandsmitglied des Verbands unabhängiger Energieerzeuger

Ich habe keine eigene Anlage, aber möchte lokalen Solarstrom beziehen. Wie muss ich vorgehen?

Konsumenten, die einen LEG-Betreiber suchen, melden sich am besten bei Solarstromproduzenten im Quartier oder in der Gemeinde. Ich denke, die meisten Produzenten werden interessiert sein, Kunden für ihren Solarstrom zu finden – und bieten möglicherweise günstigere Tarife als der Netzbetreiber.

Ich habe oder plane eine Solaranlage und möchte einen LEG oder einen ZEV gründen. Wo finde ich Unterstützung?

Unabhängige Stromproduzenten können sich gerne beim VESE melden für Unterstützung bei virtuellen ZEV und LEG.

Ich bin Genossenschafter*in oder Mieter*in. Was bieten mir die lokalen Energiezusammenschlüsse?

Als Mieter*in können Sie Strom von einer LEG oder einem ZEV beziehen. Genossenschaften oder Stockwerkeigentümerschaften können natürlich auch Produzenten sein, wenn geeignete Dachflächen vorhanden sind.

Ich habe eine Solaranlage und speise meinen Überschuss bisher ins Netz ein. Bringt mir eine LEG oder ein ZEV Vorteile?

Je nach Region sind die Einspeisevergütungen der lokalen Netzbetreiber höher oder tiefer und sind teilweise quartalsweisen Schwankungen ausgesetzt. In einem LEG oder einer ZEV kann ich meinen Strom möglicherweise lokal zu einem besseren und stabilen Tarif verkaufen und meine Anlage rascher amortisieren.

Quels sont les effets du changement climatique sur le climat intérieur d’un bâtiment?

Ab 2025 ist es einfacher, den Solarstrom vom Dach mit den Nachbarn zu teilen, statt ihn ins Netz einzuspeisen. Lokale Elektrizitätsgemeinschaften und virtuelle Zusammenschlüsse bieten neue Chancen, aber auch Herausforderungen.

Text Corinne Roth Vock, Schlosswort

Solaranlagen sind weiter auf dem Vormarsch. Unabhängigkeit von grossen Betreibern, ein ökologischer Beitrag und je nach Situation auch ein finanzielles Plus sind die grossen Anreize für den privaten Bau von Photovoltaikanlagen in der Schweiz.
Die Energieperspektiven 2050+ der Eidgenossenschaft messen der Solarenergie eine sehr grosse Bedeutung für die Energiewende zu: 67 Terawattstunden Elektrizität pro Jahr seien mit geeigneten Dächern und Fassaden schweizweit zu erzeugen, das sind mehr, als Wasserkraft und Kernkraftwerke in der Schweiz zusammen produzieren.

Klein anfangen, gross denken

Für Thomas Beer, Hausbesitzer in Rubigen BE, war 2020 klar: «Wir müssen weg von den fossilen Energien.» Zusammen mit seinem Nachbarn ging er über die Bücher, studierte Möglichkeiten und Systeme. Bald war klar: «Wir gründen einen ZEV, einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Ich wollte mehr tun, als nur für uns etwas Solarenergie produzieren.» Beers Haus liegt in einer fünfzehnjährigen Wohnsiedlung in Rubigen im Kanton Bern. Die Häuser sind im Eigentum, die Grünräume, Garagen und Zufahrten sind genossenschaftlich verwaltet. Der Nährboden für ökologische Ideen war gut, die Leute waren interessiert. «Am Anfang hatten wir grosse Pläne. Wir wollten das ganze Quartier mit fünfzig Parteien einbeziehen. Wir haben viel erklärt, informiert und probiert, aber wir mussten zurückbuchstabieren.» Am Ende waren nach zwei Jahren Projektphase nur sieben Parteien im Boot. Dieser ZEV existiert bis heute und funktioniert: Zwei Solarproduzenten bilden zusammen mit fünf reinen Nutzungsparteien einen Zusammenschluss. Bald kommt ein dritter Produzent dazu. Jeder Produzent hat einen eigenen Zähler, daneben gibt es den gemeinsamen Wechselrichter und eine zentrale Zählerstation. «Der Aufwand war gross. Wir mussten uns zuerst jede Menge Wissen aneignen.» Vertragsfragen, technische Knacknüsse, Systemfragen und der nötige Zeitaufwand sind nicht zu unterschätzen.

Grosser administrativer Aufwand

Die Komplexität ist ein häufiger Hinderungsgrund für private Zusammenschlüsse im Energiebereich. Es braucht Biss und einen langen Atem, bis ein Projekt realisiert ist. «Man muss es sich ein wenig zum Hobby machen». sagt Thomas Beer schulterzuckend. Nun geht es beim Rubiger ZEV um die Frage, ob ein Wechsel in eine LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft) in Frage kommt. Nach wie vor reizt die beiden Nachbarn die Idee, das Ganze grösser aufzuziehen und auf Gemeindeebene Lösungen zu suchen. Noch schreckt der administrative Aufwand Beer ab. Nach der ersten Euphorie haben sie entschieden, die Sache zuerst einmal zu beobachten. Wenn es sich bewährt, ist klar: «Das könnten wir zu zweit nicht stemmen. Für die Umsetzung eines grösseren Projekts bräuchten wir Unterstützung.» Eine Idee wäre, die Administration über die Gemeindeverwaltung zu organisieren. Auch eine gute Informatiklösung mit einfacher Anmeldemöglichkeit wäre für neue Projekte Gold wert.

Bessere Tarife als Anreiz

Die meisten privaten oder genossenschaftlichen Produzenten nutzen heute einen Teil der Energie selber und speisen den Überschuss ins lokale Stromnetz ein. Im Energiegesetz ist festgelegt, dass jeder Stromversorger den Strom annehmen und vergüten muss, die Höhe der Vergütung können die Unternehmen aber selber festlegen. Dementsprechend unterschiedlich sehen die Tarife aus: Während der Stromversorger Schams Avers im Kanton Graubünden gerade mal 3,77 Rappen pro Kilowattstunde vergütet, bietet die direkt angrenzende EV Albula 15,5 Rappen. Die WWZ-Netze Zug liegen mit über 20 Rappen pro KWh bei den Grosszügigen, Zürich, Bern und Basel liegen mit 12 bis 14 Rappen pro KWh im oberen Mittelfeld. Die BKW, einer der grössten Stromversorger der Schweiz, vergüten gemäss dem Marktwert zum Zeitpunkt der Einspeisung. Das Einspeisen ins Netz ist also oft ein Verlustgeschäft für die Produzenten. Für diese bieten lokale Zusammenschlüsse neben dem ideellen auch einen finanziellen Anreiz. Für die Netzbetreiber klingt die Sache zuerst nach einem Verlustgeschäft – schliesslich verkaufen sie weniger Strom. Dennoch sind die lokalen Strukturen interessant, weil im besten Fall der Ausbau der Netzinfrastruktur für die steigende Menge an Solarstrom entfällt – was lokal genutzt wird, muss nicht durch die Zuleitung herangeführt werden.

Die Krux mit den Sonnenstunden

Wer eine PV-Anlage hat, weiss: Der Strom kommt, wenn die Sonne scheint und nicht, wenn man ihn braucht. Das ändern auch Markttarife nicht. Dieses Problem lässt sich nur auf zwei Arten lösen: Indem Strom gespeichert oder indem er zum gelieferten Zeitpunkt verwendet wird. Speichern ist möglich, aber nach wie vor teuer und mit Verlust verbunden. Die lokalen Elektrizitätsgemeinschaften und die Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) gehen den anderen Weg: Ein Produzent schliesst sich mit Nachbarn zusammen und nutzt gemeinsam die Energie, die am Tag produziert wird. Während Nachbar A den Akku des Rasenmähers lädt, lässt Nachbar B die Abwaschmaschine laufen und der Produzent selbst arbeitet vielleicht im hauseigenen Tonstudio an den neusten Sounds. So kann Energie einer einzelnen Solaranlage eher direkt und lokal genutzt werden, als wenn nur ein Haushalt Strom bezieht. Genau das ist das Ziel der Zusammenschlüsse: Erneuerbare Energie möglichst lokal nutzen.

ZEV und LEG im Vergleich

Bisher gab es dafür nur die Möglichkeit eines ZEV. Mit dem neuen Mantelerlass, dem die Schweiz unter dem Namen «Stromgesetz» im Juni zugestimmt hat, kommen ab 2025 oder 2026 zwei weitere Möglichkeiten dazu: Die virtuelle ZEV und die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft LEG. Die Details sind noch in Arbeit. Auf Nachfrage gibt das BFE an, es sei möglich, dass die Verordnungen zum Stromversorgungsgesetz in zwei Paketen in Kraft gesetzt wird. «Tarifrelevante Elemente wie lokale Elektrizitätsgemeinschaften LEG könnten deshalb möglicherweise erst 2026 kommen», sagt die Pressestelle des Bundesamts für Energie. Bis dahin bleiben die genauen Bestimmungen offen. Die Grundzüge der neuen Strukturen sind aber klar:
In einer ZEV nutzen die Teilnehmenden die Anschlussleitungen für einen virtuellen Zusammenschluss und treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein einziger Kunde auf. In einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft bleiben die Teilnehmenden Einzelkunden des Verteilnetzbetreibers, beziehen und verkaufen aber lokalen Strom über das öffentliche Netz in ihrem Quartier oder ihrer Gemeinde.
Lucia Grüter, Vorstandsmitglied des VESE (Verband unabhängiger Energieerzeuger), differenziert die Chancen der neuen Möglichkeiten: «Bei der LEG sind die Kosten noch unklar. Zur Diskussion steht für LEG ein Abschlag von 30 Prozent auf die Netzkosten. Ob dieser Abschlag ausreichend ist, um das Interesse bei potenziellen Solarstromabnehmern in-nerhalb einer LEG zu wecken, wird sich zeigen. Finanziell interessanter ist der Eigenverbrauch in einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, kurz virtueller ZEV.» Dieser ist für alle Teilnehmer möglich, die an derselben Verteilkabine angeschlossen sind – und zwar ohne Netzkosten zu bezahlen.

Intelligente Zähler vereinfachen den Betrieb

Wichtige Elemente bei der Umsetzung von lokalen Energie- Sharing-Projekten sind die sogenannten intelligenten Zähler. Sie ersetzen mehr und mehr die gewöhnlichen Stromzähler und dienen als Kernelement der lokalen Strombörse: Der Netzbetreiber installiert die Smart Meter beim Produzenten und beim Konsumenten. Die Geräte messen die Einspeisung der Photovoltaik-Anlage ins Netz sowie den zeitgleichen Verbrauch beim Konsumenten und melden die Daten automatisch weiter. Somit kann die tatsächlich verbrauchte Strommenge von der Solaranlage abgerechnet werden. Alles was der Verbraucher zusätzlich an Strom benötigt, bezieht er wie gewohnt vom Netzbetreiber und erhält von diesem eine separate Rechnung.
Manche Solarstromproduzenten erwarten die neuen Möglichkeiten ungeduldig, andere wollen zuerst beobachten, wie es läuft. Auf Netzbetreiberseite sieht es ähnlich aus: «Wir sehen, dass sich gewisse Netzbetreiber bereits dafür vorbereiten, zum Teil selber LEGs anbieten wollen und bereits Kunden dafür suchen», sagt Lucia Grüter. Andere sind noch nicht sichtbar aktiv. In die Pflicht genommen werden ab Januar 2026 aber alle Verteilnetzbetreiber schweizweit. Wer Solarstrom mit Nachbarn teilen will, wird die Möglichkeit erhalten. Die Energiewende rollt weiter.

Vier Fragen an Lucia Grüter, Vorstandsmitglied des Verbands unabhängiger Energieerzeuger

Ich habe keine eigene Anlage, aber möchte lokalen Solarstrom beziehen. Wie muss ich vorgehen?

Konsumenten, die einen LEG-Betreiber suchen, melden sich am besten bei Solarstromproduzenten im Quartier oder in der Gemeinde. Ich denke, die meisten Produzenten werden interessiert sein, Kunden für ihren Solarstrom zu finden – und bieten möglicherweise günstigere Tarife als der Netzbetreiber.

Ich habe oder plane eine Solaranlage und möchte einen LEG oder einen ZEV gründen. Wo finde ich Unterstützung?

Unabhängige Stromproduzenten können sich gerne beim VESE melden für Unterstützung bei virtuellen ZEV und LEG.

Ich bin Genossenschafter*in oder Mieter*in. Was bieten mir die lokalen Energiezusammenschlüsse?

Als Mieter*in können Sie Strom von einer LEG oder einem ZEV beziehen. Genossenschaften oder Stockwerkeigentümerschaften können natürlich auch Produzenten sein, wenn geeignete Dachflächen vorhanden sind.

Ich habe eine Solaranlage und speise meinen Überschuss bisher ins Netz ein. Bringt mir eine LEG oder ein ZEV Vorteile?

Je nach Region sind die Einspeisevergütungen der lokalen Netzbetreiber höher oder tiefer und sind teilweise quartalsweisen Schwankungen ausgesetzt. In einem LEG oder einer ZEV kann ich meinen Strom möglicherweise lokal zu einem besseren und stabilen Tarif verkaufen und meine Anlage rascher amortisieren.

Un bail peut-il interdire la détention d’animaux domestiques?

Ab 2025 ist es einfacher, den Solarstrom vom Dach mit den Nachbarn zu teilen, statt ihn ins Netz einzuspeisen. Lokale Elektrizitätsgemeinschaften und virtuelle Zusammenschlüsse bieten neue Chancen, aber auch Herausforderungen.

Text Corinne Roth Vock, Schlosswort

Solaranlagen sind weiter auf dem Vormarsch. Unabhängigkeit von grossen Betreibern, ein ökologischer Beitrag und je nach Situation auch ein finanzielles Plus sind die grossen Anreize für den privaten Bau von Photovoltaikanlagen in der Schweiz.
Die Energieperspektiven 2050+ der Eidgenossenschaft messen der Solarenergie eine sehr grosse Bedeutung für die Energiewende zu: 67 Terawattstunden Elektrizität pro Jahr seien mit geeigneten Dächern und Fassaden schweizweit zu erzeugen, das sind mehr, als Wasserkraft und Kernkraftwerke in der Schweiz zusammen produzieren.

Klein anfangen, gross denken

Für Thomas Beer, Hausbesitzer in Rubigen BE, war 2020 klar: «Wir müssen weg von den fossilen Energien.» Zusammen mit seinem Nachbarn ging er über die Bücher, studierte Möglichkeiten und Systeme. Bald war klar: «Wir gründen einen ZEV, einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Ich wollte mehr tun, als nur für uns etwas Solarenergie produzieren.» Beers Haus liegt in einer fünfzehnjährigen Wohnsiedlung in Rubigen im Kanton Bern. Die Häuser sind im Eigentum, die Grünräume, Garagen und Zufahrten sind genossenschaftlich verwaltet. Der Nährboden für ökologische Ideen war gut, die Leute waren interessiert. «Am Anfang hatten wir grosse Pläne. Wir wollten das ganze Quartier mit fünfzig Parteien einbeziehen. Wir haben viel erklärt, informiert und probiert, aber wir mussten zurückbuchstabieren.» Am Ende waren nach zwei Jahren Projektphase nur sieben Parteien im Boot. Dieser ZEV existiert bis heute und funktioniert: Zwei Solarproduzenten bilden zusammen mit fünf reinen Nutzungsparteien einen Zusammenschluss. Bald kommt ein dritter Produzent dazu. Jeder Produzent hat einen eigenen Zähler, daneben gibt es den gemeinsamen Wechselrichter und eine zentrale Zählerstation. «Der Aufwand war gross. Wir mussten uns zuerst jede Menge Wissen aneignen.» Vertragsfragen, technische Knacknüsse, Systemfragen und der nötige Zeitaufwand sind nicht zu unterschätzen.

Grosser administrativer Aufwand

Die Komplexität ist ein häufiger Hinderungsgrund für private Zusammenschlüsse im Energiebereich. Es braucht Biss und einen langen Atem, bis ein Projekt realisiert ist. «Man muss es sich ein wenig zum Hobby machen». sagt Thomas Beer schulterzuckend. Nun geht es beim Rubiger ZEV um die Frage, ob ein Wechsel in eine LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft) in Frage kommt. Nach wie vor reizt die beiden Nachbarn die Idee, das Ganze grösser aufzuziehen und auf Gemeindeebene Lösungen zu suchen. Noch schreckt der administrative Aufwand Beer ab. Nach der ersten Euphorie haben sie entschieden, die Sache zuerst einmal zu beobachten. Wenn es sich bewährt, ist klar: «Das könnten wir zu zweit nicht stemmen. Für die Umsetzung eines grösseren Projekts bräuchten wir Unterstützung.» Eine Idee wäre, die Administration über die Gemeindeverwaltung zu organisieren. Auch eine gute Informatiklösung mit einfacher Anmeldemöglichkeit wäre für neue Projekte Gold wert.

Bessere Tarife als Anreiz

Die meisten privaten oder genossenschaftlichen Produzenten nutzen heute einen Teil der Energie selber und speisen den Überschuss ins lokale Stromnetz ein. Im Energiegesetz ist festgelegt, dass jeder Stromversorger den Strom annehmen und vergüten muss, die Höhe der Vergütung können die Unternehmen aber selber festlegen. Dementsprechend unterschiedlich sehen die Tarife aus: Während der Stromversorger Schams Avers im Kanton Graubünden gerade mal 3,77 Rappen pro Kilowattstunde vergütet, bietet die direkt angrenzende EV Albula 15,5 Rappen. Die WWZ-Netze Zug liegen mit über 20 Rappen pro KWh bei den Grosszügigen, Zürich, Bern und Basel liegen mit 12 bis 14 Rappen pro KWh im oberen Mittelfeld. Die BKW, einer der grössten Stromversorger der Schweiz, vergüten gemäss dem Marktwert zum Zeitpunkt der Einspeisung. Das Einspeisen ins Netz ist also oft ein Verlustgeschäft für die Produzenten. Für diese bieten lokale Zusammenschlüsse neben dem ideellen auch einen finanziellen Anreiz. Für die Netzbetreiber klingt die Sache zuerst nach einem Verlustgeschäft – schliesslich verkaufen sie weniger Strom. Dennoch sind die lokalen Strukturen interessant, weil im besten Fall der Ausbau der Netzinfrastruktur für die steigende Menge an Solarstrom entfällt – was lokal genutzt wird, muss nicht durch die Zuleitung herangeführt werden.

Die Krux mit den Sonnenstunden

Wer eine PV-Anlage hat, weiss: Der Strom kommt, wenn die Sonne scheint und nicht, wenn man ihn braucht. Das ändern auch Markttarife nicht. Dieses Problem lässt sich nur auf zwei Arten lösen: Indem Strom gespeichert oder indem er zum gelieferten Zeitpunkt verwendet wird. Speichern ist möglich, aber nach wie vor teuer und mit Verlust verbunden. Die lokalen Elektrizitätsgemeinschaften und die Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) gehen den anderen Weg: Ein Produzent schliesst sich mit Nachbarn zusammen und nutzt gemeinsam die Energie, die am Tag produziert wird. Während Nachbar A den Akku des Rasenmähers lädt, lässt Nachbar B die Abwaschmaschine laufen und der Produzent selbst arbeitet vielleicht im hauseigenen Tonstudio an den neusten Sounds. So kann Energie einer einzelnen Solaranlage eher direkt und lokal genutzt werden, als wenn nur ein Haushalt Strom bezieht. Genau das ist das Ziel der Zusammenschlüsse: Erneuerbare Energie möglichst lokal nutzen.

ZEV und LEG im Vergleich

Bisher gab es dafür nur die Möglichkeit eines ZEV. Mit dem neuen Mantelerlass, dem die Schweiz unter dem Namen «Stromgesetz» im Juni zugestimmt hat, kommen ab 2025 oder 2026 zwei weitere Möglichkeiten dazu: Die virtuelle ZEV und die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft LEG. Die Details sind noch in Arbeit. Auf Nachfrage gibt das BFE an, es sei möglich, dass die Verordnungen zum Stromversorgungsgesetz in zwei Paketen in Kraft gesetzt wird. «Tarifrelevante Elemente wie lokale Elektrizitätsgemeinschaften LEG könnten deshalb möglicherweise erst 2026 kommen», sagt die Pressestelle des Bundesamts für Energie. Bis dahin bleiben die genauen Bestimmungen offen. Die Grundzüge der neuen Strukturen sind aber klar:
In einer ZEV nutzen die Teilnehmenden die Anschlussleitungen für einen virtuellen Zusammenschluss und treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein einziger Kunde auf. In einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft bleiben die Teilnehmenden Einzelkunden des Verteilnetzbetreibers, beziehen und verkaufen aber lokalen Strom über das öffentliche Netz in ihrem Quartier oder ihrer Gemeinde.
Lucia Grüter, Vorstandsmitglied des VESE (Verband unabhängiger Energieerzeuger), differenziert die Chancen der neuen Möglichkeiten: «Bei der LEG sind die Kosten noch unklar. Zur Diskussion steht für LEG ein Abschlag von 30 Prozent auf die Netzkosten. Ob dieser Abschlag ausreichend ist, um das Interesse bei potenziellen Solarstromabnehmern in-nerhalb einer LEG zu wecken, wird sich zeigen. Finanziell interessanter ist der Eigenverbrauch in einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, kurz virtueller ZEV.» Dieser ist für alle Teilnehmer möglich, die an derselben Verteilkabine angeschlossen sind – und zwar ohne Netzkosten zu bezahlen.

Intelligente Zähler vereinfachen den Betrieb

Wichtige Elemente bei der Umsetzung von lokalen Energie- Sharing-Projekten sind die sogenannten intelligenten Zähler. Sie ersetzen mehr und mehr die gewöhnlichen Stromzähler und dienen als Kernelement der lokalen Strombörse: Der Netzbetreiber installiert die Smart Meter beim Produzenten und beim Konsumenten. Die Geräte messen die Einspeisung der Photovoltaik-Anlage ins Netz sowie den zeitgleichen Verbrauch beim Konsumenten und melden die Daten automatisch weiter. Somit kann die tatsächlich verbrauchte Strommenge von der Solaranlage abgerechnet werden. Alles was der Verbraucher zusätzlich an Strom benötigt, bezieht er wie gewohnt vom Netzbetreiber und erhält von diesem eine separate Rechnung.
Manche Solarstromproduzenten erwarten die neuen Möglichkeiten ungeduldig, andere wollen zuerst beobachten, wie es läuft. Auf Netzbetreiberseite sieht es ähnlich aus: «Wir sehen, dass sich gewisse Netzbetreiber bereits dafür vorbereiten, zum Teil selber LEGs anbieten wollen und bereits Kunden dafür suchen», sagt Lucia Grüter. Andere sind noch nicht sichtbar aktiv. In die Pflicht genommen werden ab Januar 2026 aber alle Verteilnetzbetreiber schweizweit. Wer Solarstrom mit Nachbarn teilen will, wird die Möglichkeit erhalten. Die Energiewende rollt weiter.

Vier Fragen an Lucia Grüter, Vorstandsmitglied des Verbands unabhängiger Energieerzeuger

Ich habe keine eigene Anlage, aber möchte lokalen Solarstrom beziehen. Wie muss ich vorgehen?

Konsumenten, die einen LEG-Betreiber suchen, melden sich am besten bei Solarstromproduzenten im Quartier oder in der Gemeinde. Ich denke, die meisten Produzenten werden interessiert sein, Kunden für ihren Solarstrom zu finden – und bieten möglicherweise günstigere Tarife als der Netzbetreiber.

Ich habe oder plane eine Solaranlage und möchte einen LEG oder einen ZEV gründen. Wo finde ich Unterstützung?

Unabhängige Stromproduzenten können sich gerne beim VESE melden für Unterstützung bei virtuellen ZEV und LEG.

Ich bin Genossenschafter*in oder Mieter*in. Was bieten mir die lokalen Energiezusammenschlüsse?

Als Mieter*in können Sie Strom von einer LEG oder einem ZEV beziehen. Genossenschaften oder Stockwerkeigentümerschaften können natürlich auch Produzenten sein, wenn geeignete Dachflächen vorhanden sind.

Ich habe eine Solaranlage und speise meinen Überschuss bisher ins Netz ein. Bringt mir eine LEG oder ein ZEV Vorteile?

Je nach Region sind die Einspeisevergütungen der lokalen Netzbetreiber höher oder tiefer und sind teilweise quartalsweisen Schwankungen ausgesetzt. In einem LEG oder einer ZEV kann ich meinen Strom möglicherweise lokal zu einem besseren und stabilen Tarif verkaufen und meine Anlage rascher amortisieren.

La démarche Commune-Rénove : un levier pour dynamiser les rénovations énergétiques

Ab 2025 ist es einfacher, den Solarstrom vom Dach mit den Nachbarn zu teilen, statt ihn ins Netz einzuspeisen. Lokale Elektrizitätsgemeinschaften und virtuelle Zusammenschlüsse bieten neue Chancen, aber auch Herausforderungen.

Text Corinne Roth Vock, Schlosswort

Solaranlagen sind weiter auf dem Vormarsch. Unabhängigkeit von grossen Betreibern, ein ökologischer Beitrag und je nach Situation auch ein finanzielles Plus sind die grossen Anreize für den privaten Bau von Photovoltaikanlagen in der Schweiz.
Die Energieperspektiven 2050+ der Eidgenossenschaft messen der Solarenergie eine sehr grosse Bedeutung für die Energiewende zu: 67 Terawattstunden Elektrizität pro Jahr seien mit geeigneten Dächern und Fassaden schweizweit zu erzeugen, das sind mehr, als Wasserkraft und Kernkraftwerke in der Schweiz zusammen produzieren.

Klein anfangen, gross denken

Für Thomas Beer, Hausbesitzer in Rubigen BE, war 2020 klar: «Wir müssen weg von den fossilen Energien.» Zusammen mit seinem Nachbarn ging er über die Bücher, studierte Möglichkeiten und Systeme. Bald war klar: «Wir gründen einen ZEV, einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Ich wollte mehr tun, als nur für uns etwas Solarenergie produzieren.» Beers Haus liegt in einer fünfzehnjährigen Wohnsiedlung in Rubigen im Kanton Bern. Die Häuser sind im Eigentum, die Grünräume, Garagen und Zufahrten sind genossenschaftlich verwaltet. Der Nährboden für ökologische Ideen war gut, die Leute waren interessiert. «Am Anfang hatten wir grosse Pläne. Wir wollten das ganze Quartier mit fünfzig Parteien einbeziehen. Wir haben viel erklärt, informiert und probiert, aber wir mussten zurückbuchstabieren.» Am Ende waren nach zwei Jahren Projektphase nur sieben Parteien im Boot. Dieser ZEV existiert bis heute und funktioniert: Zwei Solarproduzenten bilden zusammen mit fünf reinen Nutzungsparteien einen Zusammenschluss. Bald kommt ein dritter Produzent dazu. Jeder Produzent hat einen eigenen Zähler, daneben gibt es den gemeinsamen Wechselrichter und eine zentrale Zählerstation. «Der Aufwand war gross. Wir mussten uns zuerst jede Menge Wissen aneignen.» Vertragsfragen, technische Knacknüsse, Systemfragen und der nötige Zeitaufwand sind nicht zu unterschätzen.

Grosser administrativer Aufwand

Die Komplexität ist ein häufiger Hinderungsgrund für private Zusammenschlüsse im Energiebereich. Es braucht Biss und einen langen Atem, bis ein Projekt realisiert ist. «Man muss es sich ein wenig zum Hobby machen». sagt Thomas Beer schulterzuckend. Nun geht es beim Rubiger ZEV um die Frage, ob ein Wechsel in eine LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft) in Frage kommt. Nach wie vor reizt die beiden Nachbarn die Idee, das Ganze grösser aufzuziehen und auf Gemeindeebene Lösungen zu suchen. Noch schreckt der administrative Aufwand Beer ab. Nach der ersten Euphorie haben sie entschieden, die Sache zuerst einmal zu beobachten. Wenn es sich bewährt, ist klar: «Das könnten wir zu zweit nicht stemmen. Für die Umsetzung eines grösseren Projekts bräuchten wir Unterstützung.» Eine Idee wäre, die Administration über die Gemeindeverwaltung zu organisieren. Auch eine gute Informatiklösung mit einfacher Anmeldemöglichkeit wäre für neue Projekte Gold wert.

Bessere Tarife als Anreiz

Die meisten privaten oder genossenschaftlichen Produzenten nutzen heute einen Teil der Energie selber und speisen den Überschuss ins lokale Stromnetz ein. Im Energiegesetz ist festgelegt, dass jeder Stromversorger den Strom annehmen und vergüten muss, die Höhe der Vergütung können die Unternehmen aber selber festlegen. Dementsprechend unterschiedlich sehen die Tarife aus: Während der Stromversorger Schams Avers im Kanton Graubünden gerade mal 3,77 Rappen pro Kilowattstunde vergütet, bietet die direkt angrenzende EV Albula 15,5 Rappen. Die WWZ-Netze Zug liegen mit über 20 Rappen pro KWh bei den Grosszügigen, Zürich, Bern und Basel liegen mit 12 bis 14 Rappen pro KWh im oberen Mittelfeld. Die BKW, einer der grössten Stromversorger der Schweiz, vergüten gemäss dem Marktwert zum Zeitpunkt der Einspeisung. Das Einspeisen ins Netz ist also oft ein Verlustgeschäft für die Produzenten. Für diese bieten lokale Zusammenschlüsse neben dem ideellen auch einen finanziellen Anreiz. Für die Netzbetreiber klingt die Sache zuerst nach einem Verlustgeschäft – schliesslich verkaufen sie weniger Strom. Dennoch sind die lokalen Strukturen interessant, weil im besten Fall der Ausbau der Netzinfrastruktur für die steigende Menge an Solarstrom entfällt – was lokal genutzt wird, muss nicht durch die Zuleitung herangeführt werden.

Die Krux mit den Sonnenstunden

Wer eine PV-Anlage hat, weiss: Der Strom kommt, wenn die Sonne scheint und nicht, wenn man ihn braucht. Das ändern auch Markttarife nicht. Dieses Problem lässt sich nur auf zwei Arten lösen: Indem Strom gespeichert oder indem er zum gelieferten Zeitpunkt verwendet wird. Speichern ist möglich, aber nach wie vor teuer und mit Verlust verbunden. Die lokalen Elektrizitätsgemeinschaften und die Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) gehen den anderen Weg: Ein Produzent schliesst sich mit Nachbarn zusammen und nutzt gemeinsam die Energie, die am Tag produziert wird. Während Nachbar A den Akku des Rasenmähers lädt, lässt Nachbar B die Abwaschmaschine laufen und der Produzent selbst arbeitet vielleicht im hauseigenen Tonstudio an den neusten Sounds. So kann Energie einer einzelnen Solaranlage eher direkt und lokal genutzt werden, als wenn nur ein Haushalt Strom bezieht. Genau das ist das Ziel der Zusammenschlüsse: Erneuerbare Energie möglichst lokal nutzen.

ZEV und LEG im Vergleich

Bisher gab es dafür nur die Möglichkeit eines ZEV. Mit dem neuen Mantelerlass, dem die Schweiz unter dem Namen «Stromgesetz» im Juni zugestimmt hat, kommen ab 2025 oder 2026 zwei weitere Möglichkeiten dazu: Die virtuelle ZEV und die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft LEG. Die Details sind noch in Arbeit. Auf Nachfrage gibt das BFE an, es sei möglich, dass die Verordnungen zum Stromversorgungsgesetz in zwei Paketen in Kraft gesetzt wird. «Tarifrelevante Elemente wie lokale Elektrizitätsgemeinschaften LEG könnten deshalb möglicherweise erst 2026 kommen», sagt die Pressestelle des Bundesamts für Energie. Bis dahin bleiben die genauen Bestimmungen offen. Die Grundzüge der neuen Strukturen sind aber klar:
In einer ZEV nutzen die Teilnehmenden die Anschlussleitungen für einen virtuellen Zusammenschluss und treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein einziger Kunde auf. In einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft bleiben die Teilnehmenden Einzelkunden des Verteilnetzbetreibers, beziehen und verkaufen aber lokalen Strom über das öffentliche Netz in ihrem Quartier oder ihrer Gemeinde.
Lucia Grüter, Vorstandsmitglied des VESE (Verband unabhängiger Energieerzeuger), differenziert die Chancen der neuen Möglichkeiten: «Bei der LEG sind die Kosten noch unklar. Zur Diskussion steht für LEG ein Abschlag von 30 Prozent auf die Netzkosten. Ob dieser Abschlag ausreichend ist, um das Interesse bei potenziellen Solarstromabnehmern in-nerhalb einer LEG zu wecken, wird sich zeigen. Finanziell interessanter ist der Eigenverbrauch in einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, kurz virtueller ZEV.» Dieser ist für alle Teilnehmer möglich, die an derselben Verteilkabine angeschlossen sind – und zwar ohne Netzkosten zu bezahlen.

Intelligente Zähler vereinfachen den Betrieb

Wichtige Elemente bei der Umsetzung von lokalen Energie- Sharing-Projekten sind die sogenannten intelligenten Zähler. Sie ersetzen mehr und mehr die gewöhnlichen Stromzähler und dienen als Kernelement der lokalen Strombörse: Der Netzbetreiber installiert die Smart Meter beim Produzenten und beim Konsumenten. Die Geräte messen die Einspeisung der Photovoltaik-Anlage ins Netz sowie den zeitgleichen Verbrauch beim Konsumenten und melden die Daten automatisch weiter. Somit kann die tatsächlich verbrauchte Strommenge von der Solaranlage abgerechnet werden. Alles was der Verbraucher zusätzlich an Strom benötigt, bezieht er wie gewohnt vom Netzbetreiber und erhält von diesem eine separate Rechnung.
Manche Solarstromproduzenten erwarten die neuen Möglichkeiten ungeduldig, andere wollen zuerst beobachten, wie es läuft. Auf Netzbetreiberseite sieht es ähnlich aus: «Wir sehen, dass sich gewisse Netzbetreiber bereits dafür vorbereiten, zum Teil selber LEGs anbieten wollen und bereits Kunden dafür suchen», sagt Lucia Grüter. Andere sind noch nicht sichtbar aktiv. In die Pflicht genommen werden ab Januar 2026 aber alle Verteilnetzbetreiber schweizweit. Wer Solarstrom mit Nachbarn teilen will, wird die Möglichkeit erhalten. Die Energiewende rollt weiter.

Vier Fragen an Lucia Grüter, Vorstandsmitglied des Verbands unabhängiger Energieerzeuger

Ich habe keine eigene Anlage, aber möchte lokalen Solarstrom beziehen. Wie muss ich vorgehen?

Konsumenten, die einen LEG-Betreiber suchen, melden sich am besten bei Solarstromproduzenten im Quartier oder in der Gemeinde. Ich denke, die meisten Produzenten werden interessiert sein, Kunden für ihren Solarstrom zu finden – und bieten möglicherweise günstigere Tarife als der Netzbetreiber.

Ich habe oder plane eine Solaranlage und möchte einen LEG oder einen ZEV gründen. Wo finde ich Unterstützung?

Unabhängige Stromproduzenten können sich gerne beim VESE melden für Unterstützung bei virtuellen ZEV und LEG.

Ich bin Genossenschafter*in oder Mieter*in. Was bieten mir die lokalen Energiezusammenschlüsse?

Als Mieter*in können Sie Strom von einer LEG oder einem ZEV beziehen. Genossenschaften oder Stockwerkeigentümerschaften können natürlich auch Produzenten sein, wenn geeignete Dachflächen vorhanden sind.

Ich habe eine Solaranlage und speise meinen Überschuss bisher ins Netz ein. Bringt mir eine LEG oder ein ZEV Vorteile?

Je nach Region sind die Einspeisevergütungen der lokalen Netzbetreiber höher oder tiefer und sind teilweise quartalsweisen Schwankungen ausgesetzt. In einem LEG oder einer ZEV kann ich meinen Strom möglicherweise lokal zu einem besseren und stabilen Tarif verkaufen und meine Anlage rascher amortisieren.

Éclairer avec bon sens

Prévention des incendies : quelles sont les obligations des propriétaires?

Prévention des incendies : quelles sont les obligations des propriétaires?

Les journées sont de plus en plus courtes et les soirées de plus en plus longues. C’est la période propice pour profiter de la lueur des bougies et bouquiner au coin du feu. Depuis toujours, le feu fascine les humains et il a été primordial pour leur évolution. Mais il peut aussi être destructeur. Quelles sont les règles en matière de protection contre les incendies pour les propriétaires de maisons individuelles ? Nous faisons le tour de la question avec Jean-Michel Brunner, directeur de l’Etablissement cantonal d’assurance et de prévention (ECAP) à Neuchâtel.

Quelle est la fréquence des incendies d’habitations en Suisse?
Jean-Michel Brunner : En 2023, il y a eu 8600 incendies qui ont causé la mort de 25 personnes. Les frais liés à ces incendies, à charge des assurances bâtiment, ont représenté CHF 330 millions au niveau national. Depuis que des prescriptions uniformisées applicables à tous les cantons ont été introduites en 2003, la situation s’est améliorée. Même si la Suisse occupe la deuxième place des pays les moins touchés par les incendies, derrière Singapour, chaque incendie est naturellement un incendie de trop. La prévention et l’information restent donc primordiales.

Quelles sont les actuelles prescriptions de protection incendie pour une maison familiale?
Les directives émises par l’AEAI (Association des établissements cantonaux d’assurance incendie), en vigueur depuis 2015, et applicables dans toute la Suisse, classifient les bâtiments selon leur affectation. Pour les habitations individuelles, et à l’exception des règles concernant les installations de chauffage, il n’existe plus de prescription spéciale en matière d’équipements de protection contre le feu, comme les extincteurs.

C’est étonnant, comment s’explique cette absence de prescription?
Il faut savoir que beaucoup de prescriptions de protection contre le feu concernent le domaine de la construction et des matériaux. Lorsque les règles de 2015 ont été élaborées, on a visé l’économicité et la proportionnalité en relation avec le risque, le but étant de ne pas freiner le secteur de la construction. Il faut aussi relever que les matériaux sont devenus plus sûrs. Il est intéressant de relever que depuis 2015, les bâtiments en bois ne sont plus pénalisés par rapport aux constructions traditionnelles. Les prescriptions pour les maisons individuelles ont été revues à la baisse puisque relativement peu de personnes sont concernées par le risque d’incendie.

Malgré l’absence d’obligation de disposer de moyens de protections contre les incendies, quels moyens conseillez-vous?
Dans un contexte ménager, les moyens les plus courants et efficaces sont les extincteurs à mousse. Un extincteur adapté à une maison individuelle a une capacité de 6 kg, et coûte environ 300.-. Il doit être révisé périodiquement, selon les indications du fabricant. On peut en plus opter pour des couvertures antifeu, notamment près des endroits à risque comme la cuisine.

L’obligation d’installer des détecteurs de fumée existe dans plusieurs pays de l’Union européenne, une telle mesure ne serait-elle pas aussi utile en Suisse?
Je ne suis pas favorable à une telle obligation. Les détecteurs de fumée doivent être d’une certaine qualité pour être fiables et nécessitent un minimum d’entretien, comme le remplacement des piles. S’ils ne sont pas entretenus dans les règles de l’art, ils peuvent procurer un faux sentiment de sécurité. Mais malgré tout, les détecteurs restent un bon moyen de protection, relativement peu coûteux et facile à installer.

Une assurance incendie est-elle obligatoire dans tous les cantons de Suisse?
Tous les cantons, à l’exception de Genève, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell-Rhodes intérieures, Valais et Obwald (cantons GUSTAVO), disposent d’un établissement cantonal d’assurance auprès duquel les bâtiments doivent obligatoirement être assurés pour le risque incendie et dégâts naturels. Dans les cantons de Genève, Tessin, Valais et Appenzell Rhodes-Intérieures, il incombe aux propriétaires de conclure ou non une assurance immobilière privée, mais dans les faits, un éventuel créancier hypothécaire exigera une couverture d’assurance.

Les prescriptions de protection incendie de l’AEAI sont en train d’être revues. À quels changements faut-il s’attendre?
Pour les petits bâtiments, il n’y aura pas de changements notables. La tendance de ne pas suréquiper en matière de protection reste actuelle. Il faut relever que les incendies domestiques sont à la baisse, alors que les dommages liés aux éléments naturels comme les inondations, les glissements de terrains, etc. augmentent.

Jean-Michel Brunner
directeur de l’Etablissement cantonal d’assurance et de prévention (ECAP) à Neuchâtel

Entretien réalisé par Veronika Walliser

Extrait de la Revue HabitatDurable 79

 

 

Responsabilité en cas de plantes envahissantes

L’année dernière, nous avons fait enlever dans notre jardin un gros bambou avec toutes ses racines. Il semble que des rhizomes aient migré sur la parcelle d’à côté, car notre voisin a remarqué plusieurs mois après des pousses de bambou dans son jardin et nous a demandé de les faire enlever à notre charge. Est-il dans son droit ?

Les propriétaires immobiliers ont le droit de se défendre contre les immissions excessives sur leur fonds, qu’elles soient immatérielles (bruit, odeurs, ombre portée) ou matérielles, respectivement physiques (parcage de véhicules, pose de conduites, etc.). Comme aucun tribunal n’a encore été saisi d’une telle affaire, il n’est pas établi à quelle catégorie les rhizomes de bambou appartiennent, et ce n’est pas non plus nécessaire pour répondre à la question posée. Les deux catégories d’immissions présupposent qu’elles interviennent de manière injustifiée, donc illégalement. Ce qui est pratiquement toujours le cas en cas de végétation envahissante. Le voisin lésé peut donc exiger que les racines soient enlevées. La personne responsable est celle qui est à l’origine de l’invasion des racines. Même si le bambou et toutes ses racines ont été enlevés dans votre fonds, votre voisin peut exiger l’élimination des repousses sur son terrain. Il en irait autrement s’il était prouvé que ces repousses ne proviennent pas de votre bambou. Il est donc vivement conseillé d’aménager une barrière à rhizomes lors de la plantation de bambous.

Texte Michael Appenzeller, avocat, Häusermann et partenaires Traduction Veronika Walliser

Une alternative à la réinjection

Travaux personnels dans la maison et le jardin

Travaux personnels dans la maison et le jardin

« J’effectue moi-même de nombreux travaux de nettoyage dans mon immeuble et aux alentours. Puis-je me verser un salaire ? À quoi doit-on être attentif ? »

Il est parfaitement possible et approprié de se verser un salaire pour les travaux de conciergerie. Ces coûts peuvent être répercutés sur les locataires en tant que frais accessoires.

Il convient toutefois de vérifier au préalable si les contrats de bail existants mentionnent « les frais de conciergerie » comme un poste de frais accessoires. Si ce poste fait défaut, il doit être formellement et correctement ajouté.

Cet ajout constitue une modification unilatérale du contrat de location et doit donc être notifié aux locataires au moyen d’une formule officielle. Les délais prévus à l’art. 269d CO doivent être respectés ( notification au moins 10 jours avant le début du délai de résiliation). Si ce poste est déjà inclus dans les frais accessoires, la facturation peut être effectuée sans délai.

Votre pouvez rémunérer votre travail à un taux horaire compris entre CHF 30.– et 45.–. Votre tarif doit être fixé selon l’efficacité de votre travail et vos connaissances. Consignez les heures de travail que vous effectuez afin de pouvoir justifier le temps que vous y consacrez.

Les travaux de conciergerie sont considérés comme une activité indépendante exercée à titre accessoire. Votre salaire, répercuté sur les locataires, est imposable comme tout autre revenu. Aucune cotisation aux assurances sociales n’est due sur un revenu annuel inférieur à CHF 2 300.–, en revanche, les salaires plus élevés sont soumis à l’obligation de cotiser.

Que se passe-t-il si vous vous blessez pendant que vous travaillez, par exemple en taillant une haie ? Qui prend en charge les frais de traitement ?

Généralement, ces frais sont pris en charge par l’assurance-accidents non professionnels ( AANP ) de l’entreprise qui vous emploie. Si vous êtes à la retraite, ou si vous ne bénéficiez pas d’une telle couverture, il est important de s’assurer via votre assurance-accidents personnelle.

L’autrice

© Ruben Sprich

Tanja Moser
Courtière immobilière avec brevet fédéral

Traduction
Muriel Denzler

Extrait de la Revue HabitatDurable 77 :

Recettes contre la canicule

Recettes contre la canicule

Dans le monde entier, les épisodes caniculaires se multiplient et inquiètent. Les aménagistes cherchent des solutions pour faire baisser les températures dans les villes et les agglomérations. Les propriétaires immobiliers peuvent aussi prendre des mesures – parfois simples – pour rafraîchir leur habitation et ses environs, que ce soit en ville ou à la campagne. Voici quelques pistes. 

Les derniers étés ont battu des records de chaleur et on enregistre de plus en plus souvent des pics de températures, même en dehors de la période estivale. En raison du réchauffement climatique, les périodes caniculaires sont toujours plus fréquentes et intenses.

Protéger la maison et ses alentours contre la chaleur

Les propriétaires immobiliers peuvent agir à différents niveaux pour protéger leur maison contre la chaleur. Kristijan Moser, thermicien du bâtiment et conseiller pour HabitatDurable, est spécialiste dans l’aménagement du bâti visant à éviter des îlots de chaleur. Il nous donne ses recettes :

  1. Perméabiliser le sol

La majeure partie du sol dans les villes est construit et imperméabilisé. Ces surfaces bétonnées figurent parmi les principales raisons de la ( sur )chauffe dans les agglomérations. Même chose aux alentours des maisons privées. Si le béton et les jardins en pierre sont faciles à entretenir, ils s’avèrent problématiques en été ; ils absorbent le rayonnement solaire et réchauffent l’environnement. Il est évident que des routes d’accès sont parfois nécessaires, mais il faut éviter de bétonner de nouvelles surfaces. Il peut aussi être judicieux d’enlever des surfaces asphaltées et, s’il faut une surface dure, opter pour des pavés ajourés qui laissent passer le gazon.

  1. Planter des arbres

L’ombre des arbres compte parmi les moyens les plus efficaces pour rafraîchir l’environnement. Un arbre peut évaporer plusieurs centaines de litres d’eau par jour, ce qui produit de la fraîcheur. On mesure jusqu’à 20 degrés de différence entre la température à l’ombre d’un arbre et les alentours.

  1. Créer de l’ombre

L’ombre des arbres est beaucoup plus efficace que celle d’un parasol, d’un store ou d’un mur parce que dans ces cas, il n’y a pas d’évaporation. Lorsqu’il n’est pas possible de planter des arbres, l’ombre créée artificiellement peut être une alternative valable. Il peut s’agir de parasols ou d’élément construits comme des balcons ou des pare-soleil aménagés intelligemment qui laissent le soleil réchauffer la maison en hiver et l’ombragent en été.

  1. Fontaines et jeux d’eau

L’aménagement d’un point d’eau peut être indiqué dans les endroits où il n’y a pas de place pour la végétation. Les jets d’eau sont très efficaces, l’effet rafraîchissant peut être ressenti à une distance qui équivaut à dix fois la hauteur du jet d’eau. Pour les enfants, l’eau constitue aussi un attrait particulier et incite au jeu. L’inconvénient de ces mesures est leur coût et le fait que l’eau est de plus en plus rare.

  1. Stocker l’eau de pluie

L’eau de pluie qui tombe sur les toits est habituellement peu utilisée, le plus souvent, elle disparait directement dans la canalisation. On pourrait mettre le précieux liquide à profit en le déviant et en le stockant, par exemple dans des noues, afin qu’il puisse rafraîchir l’air en s’évaporant. La noue est un fossé herbeux, d’origine naturelle ou aménagé par l’homme, qui remplit un rôle de zone tampon pour les eaux de ruissellement.

  1. Verdir les façades

L’effet rafraîchissant des façades végétalisées n’est pas seulement perceptible à l’intérieur des murs, mais aussi à côté du bâtiment. À 60 centimètres, on peut noter une différence de température allant jusqu’à 1,3 degré entre un mur verdi et un mur classique. De plus, la végétation isole le bâtiment du froid en hiver. Le désavantage de cette mesure est que, selon la construction, les dépenses en matériel et énergie ne sont pas négligeables. Les systèmes d’irrigation artificiels sont coûteux et énergivores.

  1. Végétaliser les toits

Les toits végétalisés ont un effet positif sur le climat intérieur d’une habitation et réduisent les besoins en chauffage ou en climatisation. Pour qu’il existe un effet rafraichissant dans les environs de la maison, le toit ne devrait pas s’élever à plus de 10 mètres du sol et la végétation couvrir plusieurs centaines de mètres carrés. Kristijan Moser relève que les toits végétalisés peuvent perdre leur effet refroidissant lorsque la végétation ne contient plus d’humidité, notamment lors de longues périodes de sécheresse. On peut prolonger l’effet rafraîchissant en veillant à une végétation dense et en la maintenant humide, par exemple en retenant l’eau de pluie.

  1. Des surfaces claires

Des comparaisons montrent que des surfaces blanches réfléchissent mieux le soleil que des surfaces foncées et se réchauffent ainsi moins. Pourtant le dicton « pas de règle sans exception » s’applique aussi ici : des surfaces trop réfléchissantes peuvent éblouir et s’échauffer rapidement en raison de la réflexion multiple. En cas de doute, il est judicieux de demander conseil à un ou une spécialiste.

 

 Les grandes chaleurs sont nocives

Les vagues de chaleur affectent la qualité de vie de la population et coûtent cher. Une étude de l’Université de Berne de 2022 établit que les décès liés à la chaleur ont fortement augmenté en Suisse. La capacité de concentration souffre également des températures élevées. Des chercheurs ont pu démontrer que nos performances cognitives diminuent nettement en cas de chaleur.

 

Extrait de la Revue HabitatDurable 77 :

L'autrice

Mirella Wepf© zvg/mad

Mirella Wepf

Traduction et adaptation
Veronika Walliser

Pour plus d’informations

L’Office fédéral de l’environnement ( OFEV ) a édité deux brochures qui contiennent des informations et des recommandations destinées aux personnels administratifs, aux aménagistes, aux acteurs politiques et aux propriétaires fonciers qui s’intéressent à ces questions :

Brochure « Quand la ville surchauffe » 2018, 108 pages, bafu.admin.ch

Brochure « Eau de pluie dans l’espace urbain » 2022, 118 pages, bafu.admin.ch

Brochure « Scénarios climatiques pour la Suisse » éditée par le NCCS (National Center for Climate Services). Ce centre est un partenariat entre l’Office fédéral de météorologie et de climatologie MétéoSuisse, l’EPF Zurich et le Center for Climate Systems Modeling ( C2SM ) nccs.admin.ch

Crise canicule : Plan d’action de la Ville de Genève, mai 2024, geneve.ch

 

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  • Mirella Wepf: zvg/mad

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